Allgemeine Geschäftsbedingungen
MyLock
1. Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Begriffsbestimmungen:
Angebot/Angebote
jedes Angebot von MyLock zum Abschluss eines Vertrages;
Anwendung(en)
die über den Dienst bereitgestellte(n) Softwaremodule mit der Bezeichnung MyLock, wobei dem Auftraggeber Zugangstechnik für Eingänge, Aufzüge, Boxtüren, Transportwagen, elektronische Vorhängeschlösser geliefert wird, gegebenenfalls einschließlich zugrundeliegender Datenbanken mit Datensammlungen und Dokumentation;
MyLock
die besloten vennootschap MyLock B.V., ansässig in (7609 RG) Almelo, Twentepoort Oost 42 5, eingetragen im Handelsregister der Kamer van Koophandel unter der Nummer 91644925, Verwender dieser Bedingungen;
Verfügbarkeit
der Zeitraum, in dem der Auftraggeber die Anwendung tatsächlich über den Dienst zur Verfügung hat;
Dienst(e)
die entgeltliche Bereitstellung und Aufrechterhaltung der Anwendung(en) durch MyLock zugunsten des Auftraggebers auf einem Server, einschließlich der Bereitstellung von Programmen zur Erschließung der Daten, sowie der Verkauf und die Lieferung und/oder Bereitstellung von Hardware;
Nutzer
eine natürliche Person, die vom Auftraggeber autorisiert ist, über das Portal verfügbare Anwendung(en) zu nutzen;
Schnittstelle
ein Hilfsmittel, das eine Kommunikationsverbindung zwischen dem Dienst und Systemen innerhalb der Domäne des Auftraggebers und der von MyLock darstellt;
Hardware
die beweglichen Sachen, die MyLock an den Auftraggeber liefert;
Hilfsmittel
die Mittel, die vom Nutzer und/oder Auftraggeber auf seinem Computer installiert werden, um die Anwendung nutzen zu können;
Auftraggeber
die natürliche(n) Person(en) und/oder juristische(n) Person(en), an die MyLock ein Angebot richtet und/oder mit denen MyLock einen Vertrag abschließt;
Vertrag
jeder Vertrag zwischen den Parteien über die Erbringung von Dienstleistungen durch MyLock an den Auftraggeber;
Partei
MyLock und Auftraggeber, bzw. jeweils für sich;
Personenbezogene Daten
personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO"), die bei der Nutzung des Dienstes und/oder der Anwendung(en) verarbeitet werden;
Portal
die Internetseite, auf der Auftraggeber und Nutzer den Dienst nutzen und Änderungen beantragen können;
Server
ein von oder für MyLock verwalteter Computer oder eine zusammengehörige Gruppe von Computern und zugehöriger Hardware („Cloud"), auf dem/der Webserver-Geräte, Anwendung(en), unterstützende Programme und/oder Datenbanksoftware laufen und der über das Internet erreichbar ist;
Zugangsmittel
die Mittel wie ein Token oder eine Kombination aus Zugangscode und Benutzername, mit denen Zugang zum Portal, Server und zu den Anwendung(en) erlangt werden kann;
Auftragsverarbeitungsvertrag
der zwischen MyLock und dem Auftraggeber geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag, in dem MyLock als „Auftragsverarbeiter" und der Auftraggeber als „Verantwortlicher" im Sinne der DSGVO qualifiziert;
Bedingungen
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen von MyLock.
2. Allgemeines
2.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Verträge.
2.2 Waren die Bedingungen auf einen Vertrag anwendbar, gelten sie kraft Gesetzes — ohne dass dies zwischen den betreffenden Parteien noch gesondert vereinbart werden muss — für jeden danach zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag, es sei denn, bezüglich des betreffenden Vertrages wurde ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart.
2.3 Die Anwendbarkeit allgemeiner oder spezifischer vom Auftraggeber verwendeter Bedingungen auf einen Vertrag wird von MyLock ausdrücklich zurückgewiesen, es sei denn und nachdem die betreffenden Bedingungen von MyLock ausdrücklich schriftlich für auf einen Vertrag anwendbar erklärt wurden.
2.4 Bei Nichtigkeit oder Anfechtung einer oder mehrerer Bestimmungen der Bedingungen durch den Auftraggeber bleiben die übrigen Bestimmungen der Bedingungen uneingeschränkt auf den Vertrag anwendbar. Die Parteien werden sich abstimmen, um eine nichtige oder angefochtene Bestimmung durch eine gültige bzw. nicht anfechtbare Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck und der Tragweite der nichtigen bzw. angefochtenen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.
2.5 Soweit ein Vertrag von einer oder mehreren Bestimmungen der Bedingungen abweicht, geht die Bestimmung im Vertrag vor. Die übrigen Bestimmungen der Bedingungen bleiben in diesem Fall uneingeschränkt auf den Vertrag anwendbar.
3. Angebote
3.1 Ein Angebot ist, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend und gültig während der im Angebot angegebenen Frist. Enthält das Angebot keine Annahmefrist, verfällt das Angebot in jedem Fall vierzehn (14) Tage nach dem im Angebot angegebenen Datum.
3.2 Ein vom Auftraggeber innerhalb der Gültigkeitsdauer angenommenes Angebot kann von MyLock innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Annahme durch MyLock widerrufen werden, ohne dass dies zu einer Verpflichtung von MyLock zur Entschädigung eventuell daraus resultierender Schäden des Auftraggebers führt.
3.3 Ein vom Auftraggeber erteilter Auftrag wird von MyLock mittels einer Auftragsbestätigung bestätigt. Hat der Auftraggeber nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung Einwände gegen diese Bestätigung erhoben, gilt der Auftrag, wie in der Auftragsbestätigung beschrieben, als vom Auftraggeber angenommen.
3.4 Stellt der Auftraggeber MyLock im Hinblick auf die Abgabe eines Angebots Daten zur Verfügung, darf MyLock von deren Richtigkeit ausgehen und sein Angebot darauf stützen. Der Auftraggeber stellt MyLock von jedem Anspruch Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung der vom oder im Namen des Auftraggebers bereitgestellten Daten frei.
3.5 Wird ein Angebot auf Wunsch des Auftraggebers abgegeben und dieses Angebot nicht angenommen, hat MyLock das Recht, alle Kosten, die für die Abgabe des Angebots entstanden sind, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
3.6 Die im Angebot genannten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger Abgaben von Seiten des Staates, etwaiger im Rahmen des Vertrages anfallender Kosten, einschließlich Reise-, Unterbringungs-, Versand- und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.
4. Auftrag
4.1 Der Auftraggeber erteilt MyLock den Auftrag, die Dienste wie im Vertrag und den Bedingungen beschrieben zu erbringen. Die Dienste und die Anwendung(en) werden im Zustand „wie sie sind/ist", „wie sie verfügbar ist/sind" und „mit allen vorhandenen Mängeln" geliefert.
4.2 MyLock ist nicht verpflichtet, für die Erbringung der Dienste über ein Ausweichrechenzentrum oder andere Ausweichmöglichkeiten zu verfügen.
4.3 MyLock ist jederzeit berechtigt, Anpassungen am Design oder an der Funktionsweise der Dienste und/oder Anwendung(en) vorzunehmen.
4.4 Die Nutzung der Dienste und/oder Anwendung(en) erfolgt vollständig auf eigene Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber garantiert, die Anwendung(en) nicht für andere Zwecke als die im Vertrag und diesen Bedingungen genannten oder daraus hervorgehenden Zwecke zu verwenden, und stellt MyLock von allen eventuellen Verletzungen und Schäden frei, die durch die Anwendung und/oder Nutzung der Dienste und/oder Anwendung(en) entstehen könnten, und entschädigt MyLock in diesem Rahmen vollständig.
5. Preis
5.1 Der für die Dienste zu zahlende Preis ist im Vertrag festgelegt.
5.2 Die im Vertrag genannten und im Übrigen während der Vertragslaufzeit zwischen den Parteien besprochenen Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der geschuldeten Umsatzsteuer und anderer staatlich auferlegter Abgaben.
5.3 MyLock ist berechtigt, die vereinbarten Preise periodisch anzupassen, einschließlich des Rechts, die Preise und Tarife einmal pro Vertragsjahr anzupassen. MyLock wird den Auftraggeber mindestens einen Kalendermonat im Voraus schriftlich über Tarifänderungen informieren, ohne dass dem Auftraggeber das Recht zusteht, diesen Vertrag mit dem Lieferanten wegen der Preiserhöhung zu beenden.
6. Zahlung
6.1 Die Zahlung der von MyLock in Rechnung gestellten Beträge hat stets innerhalb der vereinbarten Fristen, in keinem Fall jedoch später als 30 Tage nach Rechnungsdatum auf eine von MyLock anzugebende Weise in der in Rechnung gestellten Währung zu erfolgen, sofern von MyLock nicht schriftlich etwas anderes angegeben ist. MyLock ist berechtigt, periodisch zu fakturieren.
6.2 Hat der Auftraggeber eine Rechnung nicht innerhalb der in Artikel 6.1 genannten Frist bezahlt, befindet sich der Auftraggeber kraft Gesetzes in Verzug. Der Auftraggeber schuldet dann den gesetzlichen Handelszins auf den in Rechnung gestellten Betrag, sowie gerichtliche und außergerichtliche Inkassokosten, letztere pauschal festgelegt auf 15 % der rückständigen Beträge mit einem Minimum von EUR 500,-.
6.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, vom ihm an MyLock geschuldeten Betrag mit etwaigen Forderungen gegen MyLock zu verrechnen. Einwände gegen die Höhe einer Rechnung setzen die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers nicht aus.
7. Verfügbarkeit und Anpassung
7.1 MyLock wird sich bemühen, den vereinbarten Dienst stets ordnungsgemäß funktionieren zu lassen und strebt eine möglichst hohe Verfügbarkeit, Qualität und Sicherheit des Dienstes an. MyLock gibt jedoch keine Garantie dafür, dass der Dienst fehler-, störungs- oder unterbrechungsfrei funktioniert. MyLock obliegt nur eine Bemühungspflicht und keine Erfolgspflicht. MyLock strebt danach, eventuelle Fehler, Störungen oder Unterbrechungen so schnell wie möglich zu beheben. Gelingt dies MyLock nicht, stellt dies in keinem Fall eine Nichterfüllung des Vertrages seitens MyLock dar und ist auch keine Grundlage für den Auftraggeber, den Vertrag zu kündigen oder anderweitig anzufechten. In keinem Fall haftet MyLock für (Folge-)Schäden.
7.2 MyLock behält sich das Recht vor, die technischen und funktionellen Eigenschaften des Dienstes zwischenzeitlich — ohne vorherige Information des Auftraggebers — zu ändern, um die Funktionalität zu verbessern und um eventuelle Fehler zu beheben oder um den geltenden gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
7.3 Der Auftraggeber wird etwaige Fehler im Dienst unverzüglich schriftlich an MyLock melden. Unter „Fehler" versteht sich in diesem Zusammenhang das wesentliche Nichtentsprechen der von MyLock schriftlich bekannt gegebenen funktionalen oder technischen Spezifikationen. Ein Fehler liegt nur vor, wenn der Auftraggeber diesen nachweisen kann, er reproduzierbar ist und der normalen Nutzung des Dienstes im Wege steht. MyLock bemüht sich, eventuelle Fehler im Dienst aufzuspüren und zu beheben. MyLock kann jedoch nicht garantieren, dass alle Fehler behoben werden, und haftet in keinem Fall für (Folge-)Schäden.
7.4 Führt eine in Artikel 7.2 und 7.3 genannte Anpassung zu einer wesentlichen Abweichung in der Funktionalität des Dienstes, wird MyLock den Auftraggeber davon, bevor die Anpassung verfügbar wird, schriftlich oder elektronisch in Kenntnis setzen.
7.5 MyLock behält sich das Recht vor, den Dienst zwecks Wartung, Anpassung oder Verbesserung der Computersysteme von MyLock vorübergehend außer Betrieb zu nehmen. MyLock wird eine solche Außerbetriebnahme möglichst außerhalb der Bürozeiten stattfinden lassen und den Auftraggeber rechtzeitig im Voraus über die geplante Außerbetriebnahme informieren. Eine solche angekündigte Außerbetriebnahme des Dienstes ist in keinem Fall als Nichterfüllung der Verpflichtungen von MyLock gegenüber dem Auftraggeber zu betrachten und MyLock haftet daher nicht für (Folge-)Schäden.
7.6 MyLock steht nicht für eine ordnungsgemäße Funktion des Dienstes ein, wenn keine von MyLock für den Dienst (ob empfohlen oder nicht) vorgesehene Hard- und Software (einschließlich Betriebssystem und Infrastruktur mit den zugehörigen Einstellungen) verwendet wird. MyLock steht ferner nicht für eine ordnungsgemäße Funktion des Dienstes ein, wenn eine unsachgemäße Nutzung des Dienstes durch den Auftraggeber und/oder eine falsche Implementierung und Nutzung des Dienstes durch den Auftraggeber vorliegt.
7.7 MyLock kann in Absprache mit dem Auftraggeber Beta-Version(en) (eines oder mehrerer Module) des Dienstes dem Auftraggeber zur Verfügung stellen. Die Nutzung dieser Version(en) erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
8. Hilfsmittel
8.1 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die für den Zugang und die Nutzung der Dienste erforderlichen Hilfsmittel verfügbar und funktionstüchtig zu halten, einschließlich der vom Auftraggeber verwendeten Hardware, (Peripherie-)Geräte und Software, Hilfsanwendungen, Konfiguration und Internetverbindung und (sonstigen) Telekommunikationsfähigkeiten, die den von MyLock genannten technischen und funktionalen Spezifikationen und etwaigen Anweisungen von MyLock entsprechen.
8.2 Der Auftraggeber ist für die Aufrechterhaltung eines Anschlusses an das Energienetz und andere für den Zugang und die Nutzung des Dienstes erforderliche Anschlüsse verantwortlich.
8.3 Auf die Nutzung der Hilfsanwendungen können ergänzende (Lizenz-)Bedingungen (Dritter) anwendbar sein. MyLock garantiert nicht die vollständige Funktionalität der vom Auftraggeber verwendeten Hilfsanwendungen und/oder Verbindungen und haftet nicht für (Folge-)Schäden im Zusammenhang mit der (vollständigen) Nichtfunktion oder Mängeln und anderen Fehlern in den vom Auftraggeber verwendeten Hilfsanwendungen.
9. Zugang zum Dienst
9.1 Der Auftraggeber ist für jede Nutzung, mit oder ohne seine Zustimmung, des Dienstes und der ihm zur Verfügung gestellten Zugangsmittel verantwortlich. MyLock haftet nicht für (Folge-)Schäden des Auftraggebers und/oder Dritter, die durch unbefugte und/oder unsachgemäße Nutzung der Zugangsmittel entstanden sind.
9.2 Die bereitgestellten Zugangsmittel sind nicht übertragbar, streng persönlich und ausschließlich zur Nutzung innerhalb der Organisation des Auftraggebers bestimmt. Der Auftraggeber wird die erforderliche Sorgfalt im Umgang mit den Zugangsmitteln walten lassen und diese gegenüber Dritten geheim halten.
9.3 MyLock kann die Zugangsmittel jederzeit nach eigenem Ermessen ändern, wobei MyLock den Auftraggeber schriftlich, in elektronischer Form oder mündlich darüber in Kenntnis setzt.
9.4 Der Auftraggeber wird die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass die Zugangsmittel in die Hände nicht autorisierter Dritter gelangen. Die Zugangsmittel sind ausschließlich zur Nutzung durch den Auftraggeber bestimmt. Der Auftraggeber informiert MyLock unverzüglich, wenn die Zugangsmittel unbefugt verwendet werden oder der Auftraggeber einen begründeten Verdacht dazu hat.
9.5 Der Auftraggeber kann MyLock auffordern, die Zugangsmittel zu sperren. MyLock ist ebenfalls berechtigt, Zugangsmittel jederzeit aus eigener Initiative zu sperren, wenn MyLock Kenntnis von möglicher unbefugter Nutzung der Zugangsmittel hat. MyLock haftet in diesem Fall nicht für (Folge-)Schäden des Auftraggebers und/oder Dritter, die durch das Sperren der Zugangsmittel entstanden sind.
10. Nutzung des Dienstes
10.1 Der Auftraggeber und Nutzer dürfen den Dienst nur für die im Vertrag genannten Module — den Parteien hinreichend bekannt — und unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen nutzen.
10.2 Nur der Auftraggeber und der Nutzer sind zur Nutzung des Dienstes berechtigt, wobei es jedem einzelnen Nutzer nur gestattet ist, seine eigene nicht-exklusive Lizenz zu nutzen.
10.3 Dem Auftraggeber und Nutzer ist die Nutzung des Dienstes nur im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs des Auftraggebers und Nutzers gestattet.
10.4 Der Auftraggeber steht bei der Nutzung des Dienstes jedenfalls dafür ein, dass er und der/die Nutzer, soweit relevant, folgende Regeln einhalten:
- Der Auftraggeber wird für den Schutz seiner (Peripherie-)Geräte, Software, Infrastruktur und Internetverbindung vor Viren, Computerkriminalität und (sonstiger) unrechtmäßiger Nutzung durch Nutzer oder Dritte sorgen;
- Der Auftraggeber und/oder Nutzer wird bei der Nutzung des Dienstes keine (Computer-)Viren oder andere Dateien verbreiten, die den Dienst (oder dessen ordnungsgemäße Funktion) beschädigen können;
- Der Auftraggeber und/oder Nutzer wird keine Handlungen vornehmen (lassen), durch die Störungen im Dienst, (Computer-)Netzwerken oder Infrastrukturen (anderer Nutzer) verursacht werden können oder in Bezug darauf Belästigungen, eingeschränkte Nutzung oder unvorhergesehene Nutzung (für andere Nutzer) verursacht werden können;
- Der Auftraggeber und/oder Nutzer wird nicht unaufgefordert große Mengen von Nachrichten mit dem gleichen oder ähnlichen Inhalt („Spam") versenden;
- Der Auftraggeber und/oder Nutzer wird keine Zugangsmittel missbrauchen oder die Sicherheit des Dienstes durchbrechen und/oder versuchen zu durchbrechen;
- Der Auftraggeber und/oder Nutzer wird keine Handlungen vornehmen oder unterlassen, von denen er weiß oder vernünftigerweise wissen müsste, dass diese zu einer Nutzung des Dienstes führen könnten, die strafbar oder gegenüber MyLock und/oder Dritten unrechtmäßig ist;
- Der Auftraggeber und/oder Nutzer wird keine rassistischen oder diskriminierenden Materialien und/oder (Kinder-)Pornografie öffentlich machen oder verbreiten;
- Der Auftraggeber und/oder Nutzer wird nicht gegen den Willen des Eigentümers oder Verwalters absichtlich und ohne Erlaubnis in ein Computersystem oder einen Teil davon eindringen („Hacken");
- Der Auftraggeber und/oder Nutzer wird in keiner Weise die Rechte des geistigen Eigentums von MyLock und/oder Dritten verletzen;
- Der Auftraggeber und/oder Nutzer wird ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von MyLock Informationen und Daten, die MyLock im Rahmen des Dienstes zur Verfügung stellt, nicht öffentlich machen, vervielfältigen oder anderweitig verwenden, außer für den Gebrauch im internen Geschäftsbetrieb des Auftraggebers;
- Der Auftraggeber und/oder Nutzer wird jederzeit die (Lizenz-)Bedingungen Dritter gemäß Artikel 11 umsetzen.
10.5 Handelt der Auftraggeber und/oder Nutzer im Widerspruch zu einer oder mehreren der oben genannten Regeln, ist der Auftraggeber verpflichtet, den vernünftigen Anweisungen von MyLock in diesem Zusammenhang Folge zu leisten und durch den/die Nutzer Folge leisten zu lassen.
10.6 Sind mit Hilfe des Dienstes gespeicherte, bearbeitete, verarbeitete oder anderweitig eingegebene Daten gegenüber Dritten unrechtmäßig, ist MyLock berechtigt, diese Daten unverzüglich, ohne vorherige Ankündigung, vom Server zu entfernen und zu vernichten. Bereits jetzt für den Fall erteilt der Auftraggeber (soweit erforderlich) MyLock die Zustimmung, alle verletzenden Daten vom Server zu entfernen und zu vernichten. MyLock haftet in keinem Fall für irgendwelche (Folge-)Schäden, die aus diesem Handeln entstehen.
10.7 MyLock kann den Zugang zu den Diensten verhindern, indem Zugangsmittel außer Betrieb gesetzt werden oder die Dienstleistung ausgesetzt wird, wenn sie einen Verdacht hat, dass dieser entgegen den Bestimmungen des Vertrages verwendet wird. Die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers besteht während einer solchen Außerbetriebnahme fort.
10.8 Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, den Dienst oder eine Kopie davon ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu vermieten oder zu verleihen. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, die im Dienst vorkommenden Angaben über Urheberschaft oder den vertraulichen Charakter der Software oder jegliche Bezugnahme auf MyLock zu ändern oder zu entfernen.
10.9 Es ist dem Auftraggeber lediglich gestattet, den Dienst zu laden und anzuzeigen, sofern und insoweit dies technisch notwendig und im Einklang mit den erlaubten Nutzungszwecken und der Durchführung des Vertrages steht.
10.10 Alle Rechte in Bezug auf den Dienst, die dem Auftraggeber im Vertrag nicht ausdrücklich eingeräumt werden, sind von MyLock vorbehalten.
10.11 Handelt der Auftraggeber und/oder der/die Nutzer im Widerspruch zu den Bestimmungen dieses Artikels, befindet sich der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug und MyLock ist berechtigt, den Vertrag — ohne vorherige Inverzugsetzung — aufzulösen und hat darüber hinaus alle Rechte, die das Gesetz in einem solchen Fall gewährt.
11. Anwendungen Dritter
11.1 Werden bei der Erbringung der Dienste und/oder Anwendung(en) Anwendungen, Dienste oder andere Software Dritter zur Verfügung gestellt oder verwendet, gelten hinsichtlich dieser Anwendungen, Dienste oder anderer Software die Bedingungen dieser Dritten vollumfänglich. Der Auftraggeber akzeptiert die genannten Bedingungen Dritter und garantiert, in Übereinstimmung damit zu handeln.
11.2 Falls der Auftraggeber im Hinblick auf die ordnungsgemäße Erbringung der Dienste und/oder die Funktionsweise der Anwendung(en) selbst Anwendungen, Dienste oder andere Software Dritter bezieht und/oder nutzt, garantiert der Auftraggeber, dass er jederzeit in Übereinstimmung mit den an diesen Bezug oder diese Nutzung durch den betreffenden Dritten geknüpften Bedingungen handeln wird. MyLock prüft die Anwendungen, Dienste oder andere Software dieser Dritten nicht, und deren Nutzung erfolgt vollständig auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. MyLock ist in keiner Weise verantwortlich oder haftbar für Anwendungen, Dienste oder andere Software Dritter.
11.3 Soweit die genannten Bedingungen Dritter im Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und MyLock aus welchem Grund auch immer als nicht anwendbar angesehen werden oder für nicht anwendbar erklärt werden, gelten die Bestimmungen des Vertrages und der Bedingungen zwischen den Parteien uneingeschränkt.
11.4 MyLock haftet bezüglich der Nutzung und Wartung der Anwendung niemals in einem weitergehenden oder anderen Umfang als dem, was im Verhältnis zwischen MyLock und dem betreffenden Zulieferer dieser Anwendung gilt.
12. Rechte des geistigen Eigentums und Lizenz
12.1 Alle Rechte des geistigen Eigentums an allen im Rahmen der Dienste entwickelten oder zur Verfügung gestellten Anwendungen oder anderer Dokumentation und anderer Materialien, an denen Rechte des geistigen Eigentums bestehen oder bestehen können, liegen ausschließlich bei MyLock oder dessen Lizenzgebern.
12.2 Der Auftraggeber erhält ausschließlich die widerrufbaren, nicht-exklusiven und nicht übertragbaren Nutzungsrechte und -befugnisse, wie sie im Vertrag oder anderweitig ausdrücklich und schriftlich eingeräumt werden, für die Dauer des Vertrages (Lizenz). Die Lizenz wird unter der Bedingung erteilt, dass der Auftraggeber die im Vertrag angegebenen Tarife rechtzeitig und vollständig bezahlt und unter der Bedingung, dass der Auftraggeber in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Vertrages und der Bedingungen handelt. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MyLock ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen.
12.3 Der Auftraggeber wird die im Rahmen der Dienste entwickelten oder zur Verfügung gestellten Anwendungen oder andere Dokumentation und andere Materialien nicht anderweitig vervielfältigen oder öffentlich machen. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, irgendwelche Angaben über Urheberrechte, Marken, Handelsnamen oder andere Rechte des geistigen Eigentums aus den im Rahmen der Dienste entwickelten oder zur Verfügung gestellten Anwendungen oder anderer Dokumentation und anderer Materialien zu entfernen oder zu ändern. Es ist dem Auftraggeber ebenso nicht gestattet, den Quellcode durch Reverse Engineering zu rekonstruieren.
12.4 Es ist MyLock gestattet, technische Maßnahmen zum Schutz der im Rahmen der Dienste entwickelten oder zur Verfügung gestellten Anwendungen oder anderer Dokumentation und anderer Materialien zu ergreifen, sofern diese Maßnahmen die Funktionalität negativ beeinflussen. Sind die im Rahmen der Dienste entwickelten oder zur Verfügung gestellten Anwendungen durch technische Schutzmaßnahmen gesichert, ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, diesen Schutz zu entfernen oder zu umgehen.
12.5 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, selbständig Fehler im Dienst und/oder der Anwendung zu beheben (zu lassen), Anpassungen vorzunehmen, auf andere Geräte zu übertragen, mit anderen Geräten und Software zu verbinden, selbständig die Funktionalität zu erweitern, Parameter zu ändern und/oder Sicherheitsfunktionen zu entfernen.
12.6 MyLock ist jederzeit berechtigt zu untersuchen, ob der Auftraggeber (die Rechte des geistigen Eigentums, die an) den Diensten und/oder der Anwendung bestehen oder enthalten sind) in einer Weise bezieht, die mit dem Vertrag übereinstimmt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf erste Aufforderung von MyLock an einem solchen Audit mitzuwirken.
13. Daten des Auftraggebers und Verarbeitung personenbezogener Daten
13.1 Soweit Daten, die keine personenbezogenen Daten sind, vom Auftraggeber bei den Diensten verwendet und/oder in die Anwendung eingegeben werden, bleibt der Auftraggeber dafür vollständig selbstständig verantwortlich und haftbar. Der Auftraggeber garantiert, dass alle bereitgestellten Daten richtig, genau, vollständig und aktuell sind und bleiben. MyLock ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit, Genauigkeit und Vollständigkeit der Daten zu überprüfen, und ist dafür nicht verantwortlich oder haftbar.
13.2 Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, sorgt der Auftraggeber als Verantwortlicher für eine rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten in Übereinstimmung mit der DSGVO und den damit verbundenen gesetzlichen Bestimmungen. Die Parteien haben einen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, der untrennbarer Bestandteil des Vertrages und der darauf ebenfalls anwendbaren Bedingungen ist. Der Auftraggeber stellt MyLock von allen Ansprüchen Dritter und (Folge-)Schäden infolge des Verstoßes des Auftraggebers gegen die genannten gesetzlichen Bestimmungen und der Nichteinhaltung des Vertrages und der Bedingungen, die sich auf (die Verarbeitung) personenbezogener Daten beziehen, frei.
14. Haftung und Schadensersatz
14.1 MyLock haftet gegenüber dem Auftraggeber für Schäden, die der Auftraggeber erleidet und die unmittelbare und ausschließliche Folge einer MyLock zurechenbaren Nichterfüllung des Vertrages sind und die sich innerhalb einer Frist von maximal 24 Monaten nach Beendigung des Vertrages oder Übergabe offenbaren müssen, unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieses Artikels.
14.2 Diese Haftung von MyLock ist auf maximal das 3-fache des Rechnungswerts ohne Mehrwertsteuer pro Periode, wie im Vertrag angegeben, begrenzt, mit einem Maximum von EUR 25.000,-. Ist der Vertrag ein Dauervertrag, ist die Haftung auf einen Betrag in Höhe des 3-fachen des Gesamtbetrages begrenzt, der im Rahmen des Auftrags in den letzten 6 Monaten vor Schadenseintritt beim Auftraggeber ohne Mehrwertsteuer verlangt wurde, mit einem Maximum von EUR 25.000,-. Diese Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für etwaige Freistellungspflichten von MyLock.
14.3 Sollten die Bestimmungen von Artikel 14.1 und 14.2 aus welchem Grund auch immer keinen Bestand haben, gilt in allen Fällen, dass die Haftung von MyLock auf den Betrag beschränkt ist, den der Versicherer von MyLock im Einzelfall auszahlt.
14.4 Soweit (der Betrieb der) Dienste und Anwendungen von (der Funktion) Diensten Dritter abhängig ist, haftet MyLock ferner niemals für Schäden, die als direkte oder indirekte Folge des (nicht mehr) Funktionierens der Dienste dieser Dritten entstanden sind.
14.5 Eine Reihe zusammenhängender schadensverursachender Ereignisse gilt für die Anwendung dieses Artikels als ein Ereignis/Schadensfall.
14.6 Die in diesem Artikel aufgeführten Beschränkungen und/oder Ausschlüsse der Haftung gelten auch zugunsten des Personals von MyLock und der Hilfspersonen, die von MyLock bei der Durchführung eines Vertrages einbezogen sind.
15. Aussetzung und Auflösung des Vertrages
15.1 MyLock ist befugt, die Erfüllung der Verpflichtungen mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder den Vertrag — ohne vorherige Inverzugsetzung — aufzulösen, wenn (i) der Auftraggeber die Verpflichtungen aus dem Vertrag und diesen Bedingungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt, (ii) nach Abschluss des Vertrages MyLock bekannt gewordene Umstände guten Grund zur Befürchtung geben, dass der Auftraggeber die Verpflichtungen nicht erfüllen wird, (iii) der Auftraggeber bei Abschluss des Vertrages aufgefordert wurde, eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten, und diese Sicherheit ausbleibt oder unzureichend ist oder (iv) durch die Verzögerung auf Seiten des Auftraggebers von MyLock nicht mehr verlangt werden kann, den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen zu erfüllen.
15.2 Ferner ist MyLock befugt, den Vertrag — ohne vorherige Inverzugsetzung — aufzulösen, wenn Umstände auftreten, die derart sind, dass eine Erfüllung des Vertrages unmöglich ist, oder wenn anderweitig Umstände auftreten, die derart sind, dass eine unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages vernünftigerweise nicht von MyLock verlangt werden kann.
15.3 Wird der Vertrag aufgelöst, sind die Forderungen von MyLock gegen den Auftraggeber sofort fällig. Setzt MyLock die Erfüllung der Verpflichtungen aus, behält sie ihre Ansprüche aus Gesetz, Vertrag und den Bedingungen.
15.4 Im Falle der Liquidation, (der Beantragung) eines Zahlungsaufschubs oder Insolvenz, einer Pfändung — sofern und insoweit die Pfändung nicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben wird — zulasten des Auftraggebers, der Schuldenregelung oder eines anderen Umstands, durch den der Auftraggeber nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen kann, steht es MyLock ferner frei, den Vertrag unverzüglich — ohne vorherige Inverzugsetzung — und mit sofortiger Wirkung (teilweise) aufzulösen. Die Forderungen von MyLock gegen den Auftraggeber sind in diesem Fall sofort fällig.
15.5 Kündigt MyLock oder löst sie den Vertrag auf, ist sie gegenüber dem Auftraggeber in keiner Weise verpflichtet, Schäden und Kosten zu ersetzen, die auf irgendeine Weise dadurch entstanden sind.
15.6 Hat der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Auflösung bereits Leistungen zur Erfüllung des Vertrages erhalten, werden diese Leistungen und die damit verbundene Zahlungsverpflichtung nicht rückgängig gemacht. Beträge, die MyLock vor der Auflösung im Zusammenhang mit dem zur Erfüllung des Vertrages bereits Geleisteten oder Gelieferten in Rechnung gestellt hat, bleiben ungeachtet der Auflösung vom Auftraggeber geschuldet und werden im Moment der Auflösung sofort fällig.
16. Geheimhaltung
Beide Parteien sind zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen verpflichtet, die sie im Rahmen ihres Vertrages voneinander oder aus anderer Quelle erhalten haben. Informationen gelten als vertraulich, wenn dies von einer Partei mitgeteilt wurde oder wenn dies aus der Natur der Information hervorgeht. Diese Geheimhaltungspflicht gilt nicht, wenn eine Offenlegung aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften erfolgen muss oder aufgrund einer Gerichtsentscheidung.
17. Vertragsdauer, Fristen und Folgen der Beendigung
17.1 Der Vertrag beginnt am im Vertrag genannten Anfangsdatum und wird für die Dauer eines Kalenderjahres für Software und 60 Monate bei Hardware abgeschlossen. Nach Ablauf dieser Frist(en) wird der Vertrag jeweils stillschweigend um die Dauer eines Kalenderjahres verlängert, es sei denn, eine der Parteien kündigt den Vertrag vor Ablauf der (verlängerten) Frist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten per Einschreiben.
17.2 Abweichend von den Bestimmungen in Artikel 17.1 ist MyLock jederzeit und ohne Angabe von Gründen befugt, den Vertrag zu kündigen, ohne dass sie gegenüber dem Auftraggeber zu irgendeiner (Schadens- oder Kosten-)Entschädigung verpflichtet ist.
17.3 Bei Beendigung des Vertrages erfolgt eine Abrechnung nach folgendem Verfahren:
- Bei Beendigung zum nächsten Kalenderjahr unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten werden die (Lizenz-)Kosten bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres bis zum Enddatum in Rechnung gestellt.
- Bei Beendigung des Vertrages innerhalb eines laufenden Kalenderjahres (Verlängerung) werden die Lizenzkosten in einem Mal für das laufende Jahr abgerechnet. Die für die Abrechnung zu verwendenden monatlichen (Lizenz-)Kosten entsprechen den monatlichen Kosten des letzten Monats vor der Kündigung.
17.4 Bei Beendigung des Vertrages kann der Auftraggeber eine einmalige Bereitstellung der bei der Nutzung der Dienste eingegebenen Daten, einschließlich personenbezogener Daten, verlangen. MyLock kann diese Daten in einem üblichen Format dem Auftraggeber zur Verfügung stellen. Falls der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Beendigung des Vertrages angibt, dass er die genannte Datenübertragung wünscht, ist MyLock berechtigt, Daten unmittelbar ohne vorherige Ankündigung zu entfernen und zu vernichten.
18. Eigentum an Hardware
18.1 Wird Hardware auf Basis eines Vertrages dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt, bleibt die Hardware jederzeit Eigentum von MyLock.
18.2 Soweit Hardware auf Basis des Vertrages an den Auftraggeber verkauft und geliefert wird, gilt ein Eigentumsvorbehalt. Alle gelieferten Waren bleiben ausschließlich Eigentum von MyLock bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber allen Verpflichtungen — aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag, einschließlich Forderungen bezüglich Strafe, Zinsen und Kosten — nachgekommen ist.
18.3 Nachdem MyLock ihren Eigentumsvorbehalt geltend gemacht hat, darf sie die gelieferten Waren zurücknehmen. Der Auftraggeber gestattet MyLock den Zutritt zu dem Ort, an dem sich die Waren befinden.
19. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
19.1 Auf alle von MyLock geschlossenen Verträge ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
19.2 Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien werden ausschließlich von der Rechtbank Overijssel, Standort Zwolle (Niederlande), entschieden.
Kontakt
Wenn Sie Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben, kontaktieren Sie MyLock B.V. per E-Mail an info@mylock.nl.